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Die Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und
Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen TFR Motor-,
Erlebnis- & Funpark GmbH (TFR GmbH)und dem Kunden.
Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann
Bestandteil des Vertrages, wenn die TFR GmbH diese ausdrücklich
als für sich verbindlich anerkennt.
§ 1 Vertragsschluss
1.1. Verträge zwischen der TFR GmbH und dem Kunden kommen grundsätzlich
erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die TFR GmbH zustande.
1.2. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt
sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der TFR GmbH und/oder
den Angaben in der Vertragsbestätigung.
1.3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
1.4. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und die durch die TFR GmbH nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Die TFR GmbH
verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen
oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
1.5. An unser Angebot sind wir 14 Tage gebunden. Stimmen Sie innerhalb
dieser Zeit unserem Angebot nicht zu, können wir darüber anderweitig
verfügen.
§ 2 Rechnungstellung
2.1. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.
2.2. Die TFR GmbH ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und
diese gesondert abzurechnen.
2.3. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
2.4. Sofern nicht anders vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung
von Dritten im Namen und für Rechnung der TFR GmbH. Die TFR GmbH
ist in diesem falle nicht verpflichtet, über Dritte in ihrem Auftrag
erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von
ihr beauftragten Person vorzulegen.
2.5. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen
des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen die bedingt
sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen
oder durch nicht Termin oder fachgerechte Vorleistungen Dritter,
soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von der TFR GmbH sind, werden
dem Kunden zusätzlich nach den aktutellen Vergütungssätzen der TFR
GmbH in Rechnung gestellt.
§ 3 Zahlung
3.1. Die TFR GmbH ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort
nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
3.2. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird,
mit Rechnungsstand sofort zur Zahlung fällig.
3.3. Darüber hinaus ist die TFR GmbH berechtigt, zur Deckung ihres
Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen: - 30% der vereinbarten
Vergütung bei Auftragserteilung - 30% der vereinbarten Vergütung
bei Realisierungsbeginn, - 30% der vereinbarten Vergütung bis 14
Tage vor dem ersten Veranstaltungstag, - 10% des Preises bei Erhalt
der Endabrechnung. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
Anzahlungen werden nicht verzinst.
3.4. Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist die TFR GmbH berechtigt,
unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe
der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu
verlangen (mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Referenzzinssatz
der Europäischen Zentralbank). Der Nachweis eines geringeren Schadens
bleibt unbenommen.
3.5. Die TFR GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung
mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhe
des Schadensersatzes gilt die Regelung unter §5 dieser Bedingungen.
§ 4 Rücktritt
4.1. Der Kunde ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten
Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall
des Rücktrittes hat der Kunde folgende Zahlungen an die TFR GmbH
zu leisten: a. Die Planung und Organisation sowie Geländemiete sind
in voller Höhe zu zahlen. b. von den Durchführungskosten sind zu
zahlen: -bei einem Rücktritt bis 42 Tage vor Leistungsbeginn: 20%
-bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 40% -bei einem
Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 60% -bei einem Rücktritt
bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80% -danach oder bei Nichtantritt
100%
4.2. Als Leistungsbeginn gelten der Beginn von Veranstaltungen und
der Beginn von Reisen, sowie generell der Tag, an dem die TFR GmbH
ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung
verpflichtet ist.
4.3. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als
Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung
bei der TFR GmbH.
4.4. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich
ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren
oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen.
4.5. Im Falle einer Undurchführbarkeit der Veranstaltung wegen Schlechtwetter
hat der Kunde die Bereitstellungskosten zu zahlen.
4.6. Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl die TFR GmbH als auch der Kunde
den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die TFR
GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung
noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
4.7. Für jeden Fall des Rücktrittes der TFR GmbH wird die Haftung
von der TFR GmbH gegenüber den Kunden auf einen Betrag in Höhe von
10% des vereinbarten Preises begrenzt.
4.8. Nichtdurchführbarkeit von Fahrerlebnissen, basierend
auf einen vorhergehenden Gutscheinerwerb mit einer verbindlichen
Terminabsprache: ist es aus technischen Gründen (Fahrzeugschaden
o.ä.) nicht möglich das gebuchte Fahrerlebnis durchzuführen,
behält sich der Veranstalter vor, eine Ersatzleistung anzubieten
oder die Gutscheinsumme auszubezahlen. Ansprüche gegenüber
Dritten sowie auch zusätzlich entstandene Kosten (Reisekosten
o.ä.) werden vom Veranstalter nicht erstattet.
§ 5 Haftung
5.1. Die Haftung der TFR GmbH gegenüber Kunden auf Schadenersatz
wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt
die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein
Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die TFR GmbH
herbeigeführt wurde.
5.2. Im übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit
gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen der TFR GmbH
und dem Kunden vereinbart, daß dieser die Leistungen der TFR GmbH
grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Bei einem Leistungsangebot
der TFR GmbH mit erhöhtem Risiko kann die TFR GmbH die Unterzeichnung
eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen.
5.3. Soweit die TFR GmbH im Auftrag eines Kunden oder auf Vermittlung
eines Kunden oder einer Agentur seine Leistungen gegenüber Dritten
anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Kunde die TFR GmbH von
sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten
Haftungsgrenzen übersteigen. Der Kunde verpflichtet sich zugunsten
der TFR GmbH gleichlautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse
mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
5.4. Die TFR GmbH übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens
des Kunden oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen
zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit
stellt der Kunde die TFR GmbH von jeglichen Haftungsansprüchen frei,
die von Kunden oder Teilnehmern der TFR GmbH gegenüber erhoben werden.
§ 6 Miete / Verleih
6.1. Soweit die TFR GmbH Technik und Equipment jeglicher Art vermietet
oder verleiht, hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige
Beeinträchtigungen der Materialien einzustehen. Für Ersatzansprüche
der TFR GmbH ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der
Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung
abzudecken. Auf Wunsch wird ihm die TFR GmbH ein entsprechendes
Versicherungsangebot vermitteln.
§ 7 Vermittlung von Leistungen
7.1. Die TFR GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich
vermittelt werden und/oder die in der Ausschreibung ausdrücklich
als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
7.2. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm
obliegende Leistung unmöglich, so ist die TFR GmbH von allen Ansprüchen
des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche
aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
7.3. Soweit die TFR GmbH als Vermittler von Dienstleistungen, künstlerischen
Darbietungen usw. tätig ist, ist den jeweiligen Kunden untersagt,
die von der TFR GmbH hergestellten Kontakte für den Abschluss von
Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung
ist die TFR GmbH so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäfte
von der TFR GmbH vermittelt worden. Die TFR GmbH hat in diesem Fall
Anspruch auf eine Zahlung ihrer üblichen Vermittlungsprovision.
§ 8 Gewährleistung
8.1. Der Kunde versichert durch seine Anmeldung, daß die Teilnehmer
volljährig oder in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person
sind.
8.2. Der TFR GmbH steht das Recht zu, auch während der Dauer der
Veranstaltungen vom Vertrag zurückzutreten, bei deren Teilnahme
beim Kunden besondere Eignung körperlicher oder sonstiger Art notwendig
sind, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich
ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden
oder der teilnehmenden Dritten liegt.
8.3. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
werden, so hat der Kunde unverzüglich Abhilfe zu verlangen. Der
Kunde kann Ersatzleistungen der TFR GmbH nur dann ablehnen, wenn
ihm dies aus wichtigem, der TFR GmbH erkennbarem Grund nicht zuzumuten
ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der
Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
8.4. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet,
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet,
bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden
gering zu halten.
8.5. Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten
Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages
durch die TFR GmbH begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe
von Gründen der TFR GmbH unverzüglich mitzuteilen. Bei Reklamation
können Ansprüche gegen die TFR GmbH nur innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung geltend gemacht
werden.
8.6. Alle personenbezogenen Daten, die die TFR GmbH zur Abwicklung
der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG
gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Sollten einzelne Bestimmungen
dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung
der Parteien am nächsten kommt.
Der Gerichtsstand ist Potsdam.
TFR GmbH
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